Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Vorgehensweise für den Kauf und Verkauf im Wiederverkauf nun festgelegt wurde.
□ Zum Wiederverkauf von Dauerkarten
Der bisher über „StubHub“ abgewickelte Wiederverkauf wurde auf den Wiederverkauf über „Tickets FC Tokyo“ umgestellt.
・SOCIO-Mitglieder, die eine Jahreskarte erworben haben, können ihre Jahreskarte auf „Ticket FC Tokyo“ zum Wiederverkauf anbieten.
・Für das Einstellen ist die Verknüpfung der „J.League ID“ mit der „One-Touch-Pass ID (SOCIO-Nummer)“ erforderlich.
・Kunden, die das „Family“-Ticket erworben haben, können jeweils „Erwachsene“ und „U-18“ zum Verkauf anbieten.
Für das Einstellen müssen die „Erwachsenen-SOCIO-Nummer (5-stellig)“ und die „U-18-SOCIO-Nummer (Erwachsenen-SOCIO-Nummer + F1)“ jeweils mit der J.League ID verknüpft und die Verkaufsprozedur separat durchgeführt werden.
※Da pro J.League ID nur eine SOCIO-Nummer verknüpft werden kann, müssen Kunden, die nur eine J.League ID besitzen, eine neue J.League ID erwerben, diese mit der „U-18-SOCIO-Nummer“ verknüpfen und den Wiederverkaufsprozess über diese ID durchführen.
※Bitte beachten Sie, dass das Einstellen der „Erwachsenen“-Karte zum Wiederverkauf nicht automatisch bedeutet, dass auch die „U-18“-Karte zum Wiederverkauf angeboten wird.
1. Details zur Vorgehensweise beim Einstellen finden Sie hier
2. Ober- und Untergrenze des Verkaufspreises für Dauerkarten

3. Zeitraum für das Einstellen
・Vom Verkaufsstart der regulären Tickets bis zum Anpfiff am Spieltag
4. Hinweise
※Es wird nicht garantiert, dass ein Verkauf zustande kommt. Falls kein Verkauf erfolgt, können Sie das Ticket selbst verwenden.
※Im Falle eines erfolgreichen Wiederverkaufs fallen eine Verkaufsgebühr von 330 Yen (inkl. MwSt.) sowie 10 % des Verkaufserlöses (inkl. MwSt.) an. Bitte beachten Sie dies im Voraus.
□Zum Weiterverkauf von Vorverkaufstickets
Seit der Saison 2020 können QR-Tickets, die zum Vorverkaufspreis (Mitglieder/Allgemein) über „Ticket FC Tokyo“ gekauft wurden, auch über „Ticket FC Tokyo“ zum Weiterverkauf angeboten und gekauft werden.
【Zum Verkauf anbieten】
・Sie können Tickets für Spiele, zu denen Sie nicht gehen können, auf „Ticket FC Tokyo“ zum Verkauf anbieten, sodass Sie diese nicht ungenutzt lassen, sondern effektiv verwenden können.
1. Details zur Vorgehensweise beim Einstellen finden Sie hier

2. Höchst- und Mindestpreise für den Wiederverkauf von Vorverkaufstickets

3. Zeitraum für das Einstellen
・Vom Verkaufsstart der regulären Tickets bis zum Anpfiff am Spieltag
4. Hinweise
※Zum Verkauf angeboten werden können nur QR-Tickets, die zum Vorverkaufspreis (Mitglied/Allgemein) über „Ticket FC Tokyo“ erworben wurden.
※ACL und Levain Cup sind vom Wiederverkauf ausgeschlossen.
※Es wird nicht garantiert, dass ein Verkauf zustande kommt. Falls kein Verkauf erfolgt, können Sie das Ticket selbst verwenden.
※QR-Tickets aus Einladungs- oder Vorteilsaktionen können nicht zum Wiederverkauf angeboten werden.
※Tickets, die in Papierform ausgestellt wurden, können nicht zum Wiederverkauf angeboten werden.
※Im Falle eines erfolgreichen Wiederverkaufs fallen eine Verkaufsgebühr von 330 Yen (inkl. MwSt.) sowie 10 % des Verkaufserlöses (inkl. MwSt.) an. Bitte beachten Sie dies im Voraus.
【Zum Kauf】
・Sie können Tickets für Spiele kaufen, die von Personen zum Verkauf angeboten werden, die nicht mehr teilnehmen können. Die Verkäufer können den Preis frei festlegen, sodass Sie möglicherweise Tickets für die gewünschte Sitzkategorie zu einem günstigeren Preis erwerben können.
1. Details zur Kaufmethode finden Sie hier

2. Kaufzeitraum
・Vom Verkaufsstart der regulären Tickets bis zum Anpfiff am Spieltag
3. Hinweise
※Für den Kauf ist eine J.League ID erforderlich.
※Erworbene Tickets sind nur als 【QR-Ticket】 und mit 【Kreditkartenzahlung】 verfügbar.
※Tickets, die im Rahmen des „Jahreskarten-Wiederverkaufs“ gekauft wurden, sind von der SOCIO-Vorrang-Einlassregelung 【ausgenommen】.
※Tickets, die über den Wiederverkauf erworben wurden, können nicht erneut zum Wiederverkauf angeboten werden.
※Bitte beachten Sie, dass eine Kaufgebühr von 110 Yen (inkl. MwSt.) anfällt.